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TEILNAHME- UND DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Mit der Teilnahme an dem Möller manlift Ostergewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen.

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Möller manlift GmbH & Co. KG GmbH, Hertzstraße 4

97076 Würzburg (nachfolgend: Möller manlift). Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und Facebook. Es wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram oder Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich von Möller manlift bereitgestellt. Anfragen und Hinweise durch Teilnehmer sind ausschließlich an den Möller manlift und nicht an Instagram oder Facebook zu richten.

2. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme einen Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.

3. Gewinn

Beim ausgeschriebenen Gewinn handelt es sich um 2 VIP-Karten für folgende Vereine, die der Gewinner frei wählen darf: 1. FC Schweinfurt 05, Würzburg Baskets, FC Würzburger Kickers AG, Wölfe Würzburg oder SG Barockstadt Fulda-Lehnerz e.V. Zur Auswahl steht nur die Wunschmannschaft und nicht ein konkretes Spiel.

4. Wie erfolgt die Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt vom 8. April 2023 – 12. April 2023. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer auf Instagram oder Facebook den Account von Möller manlift abonnieren und die Anzahl der Gelenkteleskop-Arbeitsbühnen kommentieren sowie seine Begleitperson in den Kommentaren markieren. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an diesem Gewinnspiel teilnehmen, Mehrfachteilnahmen werden nur als eine Teilnahme gewertet. Der Kommentar darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer, deren Kommentare solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

5. Gewinnermittlung und Benachrichtigung

Der Gewinner wird am 14. April 2023 per Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels per persönlicher Nachricht benachrichtigt und aufgefordert, seine Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mail Adresse) über eine Antwort an Möller manlift zu senden. Die Kontaktdaten werden zur Absprache der Gewinn-Abholung oder dem Postversand benötigt. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann Möller manlift dem Gewinner eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb der von Möller manlift gesetzten Frist verfällt der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Möller manlift nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.

6. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach Gewinnbenachrichtigung per Post oder Digital.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Möller manlift hält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen (z.B. „Fake-Profile“), sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen) besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Dies liegt unteranderem vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschaffen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden. Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2, 4 geregelt.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt) bleibt es Möller manlift nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

9. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

10. Haftung

11. Datenschutz

12. Sonstiges

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